Vertragsbedingungen · Rafting · BGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 2026-04-27

Vor der Buchung lesen

Diese AGB regeln die verbindlichen Bedingungen jeder Tour-Buchung — insbesondere Anzahlung, Stornofristen, Hochwasser-Klausel, Teilnahmevoraussetzungen und die sportartspezifische Haftung. Mit der Buchung bestätigst du, sie gelesen und akzeptiert zu haben.

01

Geltungsbereich & Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Buchung, Durchführung und Abwicklung kommerzieller Wildwasser-Rafting-Touren und Mehrtages-Expeditionen, die durch Andreas Görtzen unter der Marke Kemandai Rafting (im Folgenden „Veranstalter") über die Website rafting.kemandai.de angeboten werden. Mit der verbindlichen Buchung einer Tour erklärt sich der Teilnehmer (im Folgenden „Gast") mit diesen AGB einverstanden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Gastes werden nicht Vertragsbestandteil, sofern der Veranstalter ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

02

Vertragsschluss & Anmeldung

Die Darstellung von Touren auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. Mit der Buchungsanfrage gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Buchungsbestätigung des Veranstalters per E-Mail zustande. Der Gast erklärt mit der Buchung verbindlich für sich und alle mitangemeldeten Personen, dass alle Teilnehmer die geltenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

03

Leistungsbeschreibung

Die im Buchungsbestätigungs-Schreiben aufgeführten Leistungen sind Vertragsbestandteil. Eingeschlossen sind in der Regel: geführte Wildwasserfahrt durch IRF-zertifizierte Guides, gestellte sicherheitsrelevante Ausrüstung (Raft, Paddel, Helm nach EN 1385, Schwimmweste nach EN ISO 12402, Neopren- oder Trockenanzug, Neoprenschuhe), Sicherheitsbriefing, Sicherheitskajak ab WW III, sowie auf Mehrtagestouren Unterkunft und Verpflegung gemäß Tour-Beschreibung. Nicht eingeschlossen sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben: An- und Abreise, persönliche Ausrüstung, Versicherungen, Trinkgelder.

04

Preise & Anzahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung schriftlich bestätigten Preise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Mit der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Tourpreises fällig (zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt). Der Restbetrag ist 30 Tage vor Tourbeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Tourbeginn ist der vollständige Tourpreis sofort fällig. Bezahlt wird per SEPA-Überweisung; Kartenzahlung auf Anfrage.

05

Stornierung durch den Gast

Stornierungen sind ausschließlich in Textform (E-Mail an mail@andreasgoertzen.eu) wirksam. Maßgeblich ist der Eingangszeitpunkt beim Veranstalter. Es gelten folgende Stornopauschalen pro Person: • Bis 60 Tage vor Tourbeginn: kostenfrei (abzüglich Bearbeitungsgebühr von 50 € pro Buchung) • 59 bis 30 Tage vor Tourbeginn: 50 % des Tourpreises • 29 bis 14 Tage vor Tourbeginn: 75 % des Tourpreises • Weniger als 14 Tage vor Tourbeginn oder Nichterscheinen: 100 % des Tourpreises Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung mit Naturereignis-Klausel wird ausdrücklich empfohlen. Eine Ersatzperson kann bis 7 Tage vor Tourbeginn benannt werden, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt; eine Bearbeitungsgebühr von 30 € fällt an.

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Absage durch den Veranstalter — Hochwasser, Niedrigwasser, höhere Gewalt

Wildwasser-Touren sind wasserstandsabhängig. Liegen die täglich überprüften Pegel außerhalb der vom Veranstalter definierten Sicherheitsfenster (Hochwasser oder zu niedriger Pegel), oder verbieten Wetter, behördliche Anordnung oder höhere Gewalt die Durchführung, ist der Veranstalter berechtigt und verpflichtet, die Tour abzusagen oder auf einen Alternativabschnitt auszuweichen. In diesen Fällen erhält der Gast nach Wahl des Veranstalters: (a) einen vollständigen, gleichwertigen Ersatztermin in derselben Saison, (b) einen anderen Abschnitt vergleichbarer Schwierigkeit, oder (c) volle Rückerstattung des Tourpreises. Weitergehende Schadensersatzansprüche (z. B. Anreisekosten, entgangene Urlaubstage) sind ausgeschlossen, sofern den Veranstalter kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

07

Mindestteilnehmerzahl

Mehrtagestouren erfordern eine Mindestteilnehmerzahl von 4 zahlenden Gästen. Wird diese 21 Tage vor Tourbeginn unterschritten, ist der Veranstalter berechtigt, die Tour abzusagen. Der Gast erhält in diesem Fall einen Alternativtermin oder die volle Rückerstattung. Privatbuchungen (exklusive Gruppen) unterliegen dieser Regelung nicht.

08

Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme setzt voraus: • Grundlegende Schwimmfähigkeit (selbständig 25 m im tiefen Wasser) • Körperliche und psychische Eignung für Wassersport, kein Konsum von Alkohol oder bewusstseinsverändernden Substanzen vor und während der Tour • Einhaltung der vom Revier abhängigen Mindestaltergrenzen (siehe FAQ) • Maximales Körpergewicht 130 kg (ausstattungsbedingt) • Vollständige und wahrheitsgemäße Angabe aller relevanten Vorerkrankungen, Schwangerschaft und Medikamenteneinnahme bei Buchung Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Der Veranstalter ist berechtigt, Gäste, die diese Voraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllen, von der Tour auszuschließen — in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

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Mitwirkungspflichten & Verhalten am Fluss

Der Gast verpflichtet sich, den Anweisungen des Guides ausnahmslos und unverzüglich Folge zu leisten, das Sicherheitsbriefing aufmerksam wahrzunehmen, die gestellte Schutzausrüstung vorschriftsmäßig zu tragen, das Boot und die Ausrüstung pfleglich zu behandeln, und das Verhalten nicht durch Übermut, Drogen-/Alkoholkonsum oder Missachtung der Sicherheitsregeln zu gefährden. Bei wiederholter Nichtbeachtung kann der Gast vom Guide aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen werden. Eine Erstattung erfolgt in diesem Fall nicht.

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Sportartspezifische Risiken & Haftung

Wildwasser-Rafting ist eine Sportart mit immanenten Risiken (Wasserkontakt, Wellengang, Felsen, Witterung, körperliche Anstrengung). Trotz aller getroffenen Sicherheitsvorkehrungen können Verletzungen, Materialverlust oder im Extremfall lebensbedrohliche Situationen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Mit der Buchung erkennt der Gast diese Risiken ausdrücklich an und nimmt sie auf eigenes Risiko wahr. Der Veranstalter haftet für Schäden, die er oder sein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, sowie für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine darüber hinausgehende Haftung — insbesondere für Sachschäden an mitgebrachter Ausrüstung, Verlust von Schmuck, Mobilgeräten oder Brillen — ist ausgeschlossen. Die Versicherungspflichten der Berufshaftpflicht des Veranstalters bleiben unberührt.

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Eigene Ausrüstung & Wertgegenstände

Eigene mitgebrachte Sicherheitsausrüstung (Helm, PFD, Neopren) wird durch den Guide vor Tourbeginn auf Normkonformität (EN 1385 / EN ISO 12402-5) und sichtbare Schäden geprüft. Der Veranstalter ist berechtigt, nicht-konforme oder beschädigte Ausrüstung abzulehnen. Für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Wertgegenstände (Schmuck, Ringe, Uhren, Mobiltelefone, Kameras, Brillen, Kontaktlinsen) übernimmt der Veranstalter keine Haftung — auch dann nicht, wenn diese in Drybags oder Westentaschen mitgeführt werden.

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Bild- und Tonaufnahmen

Der Veranstalter dokumentiert Touren regelmäßig durch Fotos und Videos zu Marketing- und Sicherheitszwecken. Mit der Teilnahme erklärt sich der Gast mit der Verwendung von Aufnahmen in unkenntlicher Form (z. B. Gruppenaufnahmen, Distanzfotos) für die Website, Social Media und Print-Material einverstanden. Erkennbare Personenaufnahmen werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung verwendet. Der Widerruf der Einwilligung ist jederzeit per E-Mail möglich.

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Pauschalreiserecht (§§ 651a ff. BGB)

Mehrtagestouren mit eigener Unterkunft und Verpflegung können Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB darstellen. Der Veranstalter informiert den Gast vor Vertragsschluss vorvertraglich gemäß Art. 250 EGBGB und stellt einen Sicherungsschein (§ 651r BGB) für die Insolvenzabsicherung bereit. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und zwingenden Pauschalreise-Vorschriften gehen Letztere vor.

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Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der separaten Datenschutzerklärung und den geltenden Vorschriften (DSGVO, BDSG, TTDSG).

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Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

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Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Kiel, sofern der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Verbraucherrechtliche zwingende Vorschriften bleiben unberührt.

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EU-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

Rechtshinweis

Diese AGB sind eine fundierte Branchen-Vorlage für deutsche Wildwasser-Outfitter und orientieren sich an §§ 631 ff. BGB (Werkvertrag) sowie §§ 651a ff. BGB (Pauschalreise). Vor dem Live-Schalten muss ein Anwalt für Reise- und Tourismusrecht sie auf Vollständigkeit, Aktualität (z. B. Pauschalreise-Updates gemäß EU-Richtlinie 2015/2302) und Anpassung an deine konkreten Versicherungs-Daten prüfen.